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Hardwarewartung

Die Instandhaltung von GMA und ÜZ nach VDE DIN 0833 Teil 1.


Instandhaltung:

Die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Empfangszentralen für Gefahren- meldungen umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Spllzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln des jeweiligen Gefahrenmelde- bzw. Empfangssystems.
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung. Diese Aktivitäten sind viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Die Instandhaltung nach VDE DIN 0833 Teil 1 wird durch eine lückenlose softwaregestützte Anlagendokumentation unterstützt.

Inspektion:

Die Inspektion umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems. Es ist die bestimmungsgemäße Funktion der gesamten Anlage zu prüfen. Einmal jährlich ist die Funktion jedes einzelnen Melders zu prüfen. In der Regel erfolgt das im Rahmen der einmal jährlich durchzuführenden Wartung oder (protokollarisch dokumentiert) über das gesamte Jahr verteilt.

Wartung:

Die Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems. Dazu sind am Tage der Wartung Anlagenteile zu pflegen, zu justieren bzw. abzugleichen. Dazu gehört auch das Auswechseln von Anlagenteilen (z.B. Rauchmelder) und Bauelementen (z.B. Batterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer.

Instandsetzung:

Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems. Die Instandsetzungen sind unverzüglich nach dem Feststellen von unzulässigen Abweichungen vom Sollzustand der technischen Anlage durchzuführen.