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Gegenstand der Softwarepflege sind die zur uneingeschränkten Nutzung durch den Auftraggeber erworbenen Lizenzen. Der Quellcode der Software bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
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Für die im Rahmen des Softwarepflegevertrages erworbenen Lizenzen und dessen Laufzeit werden Fehlerbeseitigungen, Änderungen und Neuerungen kostenfrei für den Auftraggeber durchgeführt.
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Mit Abschluß des Softwarepflegevertrages erwirbt der Auftraggeber das Recht auf eine eintägige Schulung seines Personals in den Räumen des Auftragnehmers. Weitere Schulungen können entgeltlich in Auftrag gegeben werden.
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Der Auftragnehmer führt nach Anforderung für den Auftraggeber Fernwartungsaktivitäten durch. Diese sind im Rahmen der vereinbarten Zeitaufwendungen ebenfalls für den Auftraggeber kostenfrei.
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Die Vertragsdauer eines Softwarepflegeverrages wird im Einzelnen vereinbart und beträgt in der Regel 1 Jahr.
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Die Berechnungsgrundlage für Softwarepflegeverträge richtet sich nach den marktüblichen Sätzen. Es wird eine monatliche Gebühr abhängig vom Warenwert der erworbenen Softwarelizenzen pauschal erhoben.
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