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Softwarepflege

Die Softwarepflege erfolgt fachgerecht und kompetent.


Sinngemäße Auszüge aus dem ela-Softwarepflegevertrag:

 

Gegenstand der Softwarepflege sind die zur uneingeschränkten Nutzung durch den Auftraggeber erworbenen Lizenzen. Der Quellcode der Software bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

 

Für die im Rahmen des Softwarepflegevertrages erworbenen Lizenzen und dessen Laufzeit werden Fehlerbeseitigungen, Änderungen und Neuerungen kostenfrei für den Auftraggeber durchgeführt.

 

Mit Abschluß des Softwarepflegevertrages erwirbt der Auftraggeber das Recht auf eine eintägige Schulung seines Personals in den Räumen des Auftragnehmers. Weitere Schulungen können entgeltlich in Auftrag gegeben werden.

 

Der Auftragnehmer führt nach Anforderung für den Auftraggeber Fernwartungsaktivitäten durch. Diese sind im Rahmen der vereinbarten Zeitaufwendungen ebenfalls für den Auftraggeber kostenfrei.

 

Die Vertragsdauer eines Softwarepflegeverrages wird im Einzelnen vereinbart und beträgt in der Regel 1 Jahr.

 

Die Berechnungsgrundlage für Softwarepflegeverträge richtet sich nach den marktüblichen Sätzen. Es wird eine monatliche Gebühr abhängig vom Warenwert der erworbenen Softwarelizenzen pauschal erhoben.